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Verwendung und Offenlegung von Überwachungskameras, Aufnahmegeräten, Lärmüberwachungsgeräten und Smart-Home-Geräten in Unterkünften

Gastgeber:innen dürfen keine Überwachungskameras oder Aufnahmegeräte zur Überwachung der Innenräume ihrer Unterkünfte verwenden, auch dann nicht, wenn diese Geräte ausgeschaltet sind. Versteckte Kameras waren schon immer verboten und werden es auch weiterhin bleiben. Gastgeber:innen dürfen aber Überwachungskameras in Außenbereichen sowie Lärmüberwachungsgeräte und Smart-Home-Geräte in Unterkünften verwenden, solange sie die folgenden Richtlinien und geltende Gesetze einhalten.

Diese Regeln sind am 30. April 2024 in Kraft getreten.

Überwachungskameras und Aufnahmegeräte

  • Überwachungskameras und Aufnahmegeräte sind alle Geräte, die Video, Bilder oder Ton aufzeichnen oder übertragen, etwa ein Babyfon oder eine Video-Türklingel.
  • Versteckte Überwachungskameras sind strengstens verboten.
  • Gastgeber:innen dürfen keine Überwachungskameras und Aufnahmegeräte verwenden, die den Innenbereich einer Unterkunft überwachen – wie den Flur, das Schlafzimmer, das Badezimmer, das Wohnzimmer oder das Gästehaus. Das gilt auch, wenn diese Geräte ausgeschaltet oder nicht verbunden sind. Diese Regelung gilt auch für Gemeinschaftsbereiche und gemeinsam genutzte Räume (z. B. Wohnzimmer) von Unterkünften mit Privatzimmern.
    • Bei bestimmten Unterkünften in Japan mit einer Geschäftslizenz für Hotels sind Gastgeber:innen möglicherweise nach geltendem Recht verpflichtet, eine Kamera zu installieren, die ausschließlich den inneren Eingangsbereich der Unterkunft überwacht. Diese Kameras müssen den Gästen offengelegt werden und sie dürfen keine Räume außerhalb des Eingangsbereichs überwachen und keine Tonaufnahmen machen.
  • Gastgeber:innen dürfen keine Überwachungskameras und Aufnahmegeräte in Außenbereichen der Unterkunft installieren, in denen Gäste ein höheres Maß an Privatsphäre erwarten – wie im Inneren einer abgetrennten Außendusche oder in einer Sauna.
  • Gastgeber:innen dürfen Überwachungskameras und Aufnahmegeräte im Außenbereich einsetzen und müssen sicherstellen, dass deren Standort in der Beschreibung der Unterkunft offengelegt wird (zum Beispiel: „Ich habe eine Kamera in meinem Vorgarten.“, „Ich habe eine Kamera über meiner Terrasse.“, „Ich habe eine Kamera über meinem Pool.“ oder „Ich habe eine Video-Türklingel, die meine Haustür und den Eingangsbereich meines Gebäudes überwacht.“).
  • Gastgeber:innen von Unterkünften müssen Überwachungskameras und Aufnahmegeräte im Außenbereich offenlegen, die ihrer Kontrolle unterliegen, wie zum Beispiel im Eingangsbereich des Gebäudes oder über dem Hinterhof.

Lärmüberwachungsgeräte

  • Lärmüberwachungsgeräte messen die Höhe und Dauer von Geräuschpegeln, machen jedoch keine Aufnahmen.
  • Gastgeber:innen von Unterkünften dürfen Lärmüberwachungsgeräte im Innenbereich ihrer Unterkünfte installieren, wenn sie deren Existenz transparent kommunizieren und diese Geräte sich nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen befinden. Gastgeber:innen müssen nicht angeben, wo genau sich die Lärmüberwachungsgeräte befinden.

Smart-Home-Geräte

  • Smart-Home-Geräte können sich mit anderen Geräten oder Netzwerken verbinden und mit ihnen interagieren. Beispiele sind „Alexa“ von Amazon und „Nest“ von Google.
  • Gastgeber:innen von Unterkünften dürfen diese mit Smart-Home-Geräten ausstatten.
  • Wir empfehlen Gastgeber:innen von Unterkünften, in ihren Inseraten anzugeben, dass es solche Geräte in ihren Unterkünften gibt. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Außerdem empfehlen wir, Gästen die Möglichkeit zu geben, Smart-Home-Geräte auszustecken oder zu deaktivieren.

So legst du Informationen zu Überwachungskameras oder Aufnahmegeräten offen

So richtest du am Desktop-Computer Hinweise auf Aufnahmegeräte ein

  1. Rufe deine Inserate auf und wähle das Inserat aus, das du bearbeiten möchtest.
  2. Klicke unter Inserate-Editor auf Deine Unterkunft.
  3. Klicke auf Sicherheit für Gäste.
  4. Klicke auf Sicherheitseinrichtungen und dann auf Überwachungskameras/Audioaufnahmegeräte.
  5. Klicke auf Beschreibung hinzufügen, beschreibe jedes Gerät, wo es sich befindet (z. B. „Ich habe eine Kamera in meinem Vorgarten“) und ob es ein- oder ausgeschaltet sein wird.
  6. Klicke auf Weiter und dann auf Speichern.

Lege Informationen zu deinen Lärmüberwachungsgeräten offen

So legst du am Desktop-Computer Informationen zu den Lärmüberwachungsgeräten in deiner Unterkunft offen

  1. Rufe deine Inserate auf und wähle das Inserat aus, das du bearbeiten möchtest.
  2. Klicke unter Inserate-Editor auf Deine Unterkunft.
  3. Klicke auf Sicherheit für Gäste.
  4. Klicke auf Sicherheitseinrichtungen und dann auf Überwachungskameras/Audioaufnahmegeräte.
  5. Klicke auf Lärmüberwachungsgeräte und dann auf Speichern.
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