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Regeln

Nürnberg

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen von Unterkünften in Nürnberg. So wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber:in gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wende dich bitte an den Stab Wohnen der Stadt Nürnberg oder konsultiere einen Anwalt oder eine Anwältin vor Ort, wenn du Fragen dazu hast, wie sich das Gesetz auf dich und deine Unterkunft auswirkt.

Vorschriften für Kurzzeitvermietungen

Der Stab Wohnen setzt die Bestimmungen der Stadt Nürnberg durch, wonach eine anderweitige Nutzung von Wohnräumen als zu Wohnzwecken grundsätzlich einer Genehmigung der Stadt bedarf.

Für Ferienunterkünfte gilt die Genehmigungspflicht nur, wenn die Wohnfläche für mehr als acht Wochen pro Jahr an Tourist:innen vermietet wird. Die Vorschriften in Nürnberg beziehen sich ausschließlich auf für Wohnzwecke genutzte Unterkünfte. Laut den Bestimmungen der Stadt Nürnberg ist dies jede Unterkunft innerhalb der Stadtgrenzen, die objektiv für Wohnzwecke geeignet und subjektiv für diese vorgesehen ist. Dazu gehören Firmenwohnungen, Unterkünfte für Studierende und Wohnhäuser.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Laut den Vorschriften in Nürnberg darfst du ohne eine Genehmigung nicht mehr als 50 % der Fläche einer Wohneinheit für andere Zwecke als Wohnen nutzen, beispielsweise für gewerbliche oder berufliche Zwecke wie die kurzzeitige Vermietung an Gäste. Die Bestimmungen gestatten es dir jedoch, deine gesamte Wohnung oder dein gesamtes Haus für insgesamt bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr ohne Genehmigung an Gäste zu vermieten.

Darüber hinaus ist nach den Bestimmungen keine Genehmigung für die Vermietung einzelner Zimmer in deinem eigenen Zuhause erforderlich, solange die vermietete Fläche nicht mehr als 50 % der Grundfläche deiner Immobilie beträgt.

Genehmigungen

Wenn du mehr als 50 % der Wohnfläche deiner Wohneinheit für Zwecke wie Kurzzeitvermietung nutzen möchtest oder beabsichtigst, deine gesamte Wohnfläche für mehr als acht Wochen pro Jahr an Tourist:innen zu vermieten, benötigst du eine Genehmigung der Stadt Nürnberg. Diese Genehmigung muss erteilt werden, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des durch die Regelung zu schützenden Wohnraums überwiegen. Darüber hinaus kann sie erteilt werden, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohnraums durch die Schaffung von Ersatzwohnraum oder eine Zahlung kompensiert wird.

Den Genehmigungsantrag findest du auf der Website der Stadt Nürnberg. Das Ergebnis eines Antrags auf eine Genehmigung gilt auch für Rechtsnachfolger:innen der Antragsteller:innen und für alle Personen, die die Unterkunft in Besitz nehmen.

Weitere Informationen zu den Bestimmungen findest du auf der Website der Stadt Nürnberg.

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