Kanton Neuenburg
Tritt einem lokalen Gastgeber:innen-Club bei: Möchtest du Kontakte zu anderen Gastgeber:innen in deiner Umgebung knüpfen, um Tipps und Empfehlungen zu erhalten? Es ist ganz einfach – tritt der offiziellen Gastgeber:innen-Gruppe in deiner Nähe auf Facebook bei.
Du kannst diesen Artikel auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch lesen.
Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeberinnen und Gastgeber von Unterkünften in Neuenburg. So wie bei unserem Länderartikel für die Schweiz bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeberin oder Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein, und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an die Tourismusabteilung von Neuenburg oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung.
Tourismusbestimmungen
Am 1. Januar 2015 traten im Kanton Neuenburg im Rahmen des Tourismusgesetzes ein neues Gesetz und eine Verordnung über die Erhebung von Tourismussteuern in Kraft. Gäste müssen eine Kurtaxe zahlen, haben aber damit auch Anspruch auf eine Neuenburg Tourist Card. Die Karte ermöglicht die freie Fahrt mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des lokalen Verkehrsnetzes.
Du kannst auch die Durchsetzungsverordnung des Tourismusgesetzes und das Gesetz zu öffentlichen Institutionen prüfen, um weitere Informationen zu erhalten, die für das Gastgeben und Kurzzeitvermietungen relevant sind.