ZUSAMMENFASSUNG DER VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan
Was ist das Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan?
Das Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen* in Japan greift in SchadensfĂ€llen, in denen Gastgeber:innen Haftungsverpflichtungen oder andere Ausgaben im Zusammenhang mit Sach- oder PersonenschĂ€den Dritter im Rahmen von Homesharing ĂŒber die Airbnb-Plattform entstehen, und in SchadensfĂ€llen, die sich wĂ€hrend des Aufenthalts eines Gastes* ereignen und Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin betreffen. In FĂ€llen, in denen Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin aufgrund des Aufenthalts eines Gastes beschĂ€digt wird, greift die Versicherung, wenn der/die Gastgeber:in und der Gast die Streitigkeit nicht selbst beilegen können und der/die Gastgeber:in Airbnb kontaktiert. Zeichner des Versicherungsprogramms fĂŒr Gastgeber:innen in Japan ist die Sompo Japan Insurance Inc.Die Gastgeber:innen mĂŒssen keine VersicherungsprĂ€mie zahlen, um vom Schutz des Versicherungsprogramms fĂŒr Gastgeber:innen in Japan zu profitieren.Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen zum Versicherungsschutz des Versicherungsprogramms fĂŒr Gastgeber:innen in Japan sorgfĂ€ltig durch.
Versicherungslaufzeit
Die aktuelle Laufzeit des Versicherungsprogramms beginnt am 31. Juli 2025 und endet am 31. Juli 2026.
Geltungsbereich und Bedingungen
Geltungsbereich und Bedingungen des Versicherungsprogramms fĂŒr Gastgeber:innen in Japan
Geltungsbereich und Bedingungen des Versicherungsprogramms fĂŒr Gastgeber:innen in Japan
EntschĂ€digung fĂŒr SchĂ€den am Eigentum des Gastgebers / der GastgeberinVorbehaltlich der geltenden Bedingungen und AusschlĂŒsse greift das Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan in dem Fall, dass die Unterkunft* und das persönliche Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin* wĂ€hrend des Aufenthalts eines Gastes* zerstört wird. Ein Versicherungsschutz fĂŒr SchĂ€den an einer Unterkunft, die der/die Gastgeber:in angemietet hat oder mit deren Verwaltung er oder sie betraut ist, kann möglicherweise im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Zusatzversicherungen gewĂ€hrt werden.EntschĂ€digung fĂŒr die Haftung des Gastgebers / der Gastgeberin fĂŒr Verletzungen oder SchĂ€den an der Unterkunft Das Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan deckt auch die Haftung von Gastgeber:innen fĂŒr Verletzungen oder SchĂ€den am Eigentum eines Gastes oder anderer Personen ab, die im Rahmen des Engagements als Homesharing-Unternehmen wĂ€hrend des Aufenthalts des Gastes in einer Unterkunft entstanden sind, welcher ĂŒber die Airbnb-Plattform gebucht wurde.*EntschĂ€digung fĂŒr die Kosten, die Gastgeber:innen fĂŒr Zahlungen an andere Personen bei UnfĂ€llen mit Sach- oder PersonenschĂ€den zu leisten habenWenn dem/der Gastgeber:in Kosten aufgrund von Zahlungen entstehen, die er/sie im Rahmen der Regulierung eines Unfalls mit Personen- oder SachschĂ€den eines Gastes oder anderer Personen leisten muss, kann das Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan zur Ăbernahme der Kosten herangezogen werden, die dem/der Gastgeber:in entstanden sind. Damit der Versicherungsschutz greift, muss der Unfall durch das Homesharing-Unternehmen verursacht worden und wĂ€hrend des Aufenthalts des Gastes in einer ĂŒber die Airbnb-Plattform gebuchten Unterkunft vorgefallen sein. Jedweder oben beschriebene Versicherungsschutz unterliegt den geltenden Bedingungen und AusschlĂŒssen der Police des Versicherungsprogramms fĂŒr Gastgeber:innen in Japan.1. Von der Versicherung abgedeckte UnterkunftDas Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan deckt die Unterkunft ab, deren EigentĂŒmer:in der/die Gastgeber:in im Rahmen seines/ihres Homesharing-Unternehmens ist, bzw. die er/sie mietet oder mit deren Verwaltung er/sie betraut ist.(*) Als âUnterkunftâ gelten dabei RĂ€umlichkeiten, die durch das Hotelgewerbegesetz zugelassen, im Rahmen des Gesetzes fĂŒr nationale strategische Sonderzonen zertifiziert oder gemÀà dem Gesetz ĂŒber die gewerbliche Wohnraumnutzung angemeldet sind, sowie weitere RĂ€umlichkeiten, in denen ein Ă€hnlicher Beherbergungsbetrieb ausgeĂŒbt wird; dies jedoch stets unter der Voraussetzung, dass die folgenden Bedingungen erfĂŒllt sind: Der/Die Gastgeber:in ist EigentĂŒmer:in der RĂ€umlichkeiten, mietet diese an oder ist mit deren Verwaltung betraut. Die RĂ€umlichkeiten sind auf der Website von Airbnb inseriert; und Die RĂ€umlichkeiten werden von einer Person gebucht und genutzt, die den Nutzungsbedingungen von Airbnb zugestimmt und die Buchung ĂŒber die Website von Airbnb getĂ€tigt hat. Als UnterkĂŒnfte gelten auch Wohnwagen, Busse, Camping-Autos, BaumhĂ€user und andere RĂ€umlichkeiten, die sich an einem festen Standort befinden und als UnterkĂŒnfte genutzt werden. Boote und Wasserfahrzeuge sind ebenfalls abgedeckt, wenn sie als Unterkunft genutzt werden. 2. Gastgeber:in/Gastgeber:innen(*) Gastgeber:innen sind Personen, die ein Homesharing-Unternehmen betreiben, in diesem Rahmen UnterkĂŒnfte anbieten und hierzu nach geltendem Recht lizenziert oder anderweitig dazu berechtigt sind.3. Gast/GĂ€ste(*) Als GĂ€ste gelten Personen, die ein Angebot eines Homesharing-Unternehmens in Anspruch nehmen, einschlieĂlich der Personen, die von dem/der Nutzer:in eingeladen worden sind, sowie Personen, die das Angebot des Homesharing-Unternehmens gemeinsam mit ihnen in Anspruch nehmen.(*) Als Homesharing-Unternehmen gilt ein Hotelgewerbe gemÀà dem Hotelgewerbegesetz (Gesetz Nr. 138 aus dem Jahre 1948), ein Unternehmen gemÀà dem Gesetz fĂŒr nationale strategische Sonderzonen (Gesetz Nr. 107 aus dem Jahre 2013), ein Gewerbe zur Bereitstellung einer Unterkunft gemÀà dem Gesetz ĂŒber die gewerbliche Wohnraumnutzung (Gesetz Nr. 65 aus dem Jahre 2017) oder ein Ă€hnlicher Beherbergungsbetrieb sowie sĂ€mtliche TĂ€tigkeiten, die innerhalb oder auĂerhalb der entsprechenden Unterkunft im Zusammenhang mit den oben genannten Dienstleistungen ausgeĂŒbt werden.
EntschĂ€digung fĂŒr SchĂ€den am Eigentum des Gastgebers / der GastgeberinVorbehaltlich der geltenden Bedingungen und AusschlĂŒsse greift das Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan in dem Fall, dass die Unterkunft* und das persönliche Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin* wĂ€hrend des Aufenthalts eines Gastes* zerstört wird. Ein Versicherungsschutz fĂŒr SchĂ€den an einer Unterkunft, die der/die Gastgeber:in angemietet hat oder mit deren Verwaltung er oder sie betraut ist, kann möglicherweise im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Zusatzversicherungen gewĂ€hrt werden.EntschĂ€digung fĂŒr die Haftung des Gastgebers / der Gastgeberin fĂŒr Verletzungen oder SchĂ€den an der Unterkunft Das Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan deckt auch die Haftung von Gastgeber:innen fĂŒr Verletzungen oder SchĂ€den am Eigentum eines Gastes oder anderer Personen ab, die im Rahmen des Engagements als Homesharing-Unternehmen wĂ€hrend des Aufenthalts des Gastes in einer Unterkunft entstanden sind, welcher ĂŒber die Airbnb-Plattform gebucht wurde.*EntschĂ€digung fĂŒr die Kosten, die Gastgeber:innen fĂŒr Zahlungen an andere Personen bei UnfĂ€llen mit Sach- oder PersonenschĂ€den zu leisten habenWenn dem/der Gastgeber:in Kosten aufgrund von Zahlungen entstehen, die er/sie im Rahmen der Regulierung eines Unfalls mit Personen- oder SachschĂ€den eines Gastes oder anderer Personen leisten muss, kann das Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan zur Ăbernahme der Kosten herangezogen werden, die dem/der Gastgeber:in entstanden sind. Damit der Versicherungsschutz greift, muss der Unfall durch das Homesharing-Unternehmen verursacht worden und wĂ€hrend des Aufenthalts des Gastes in einer ĂŒber die Airbnb-Plattform gebuchten Unterkunft vorgefallen sein. Jedweder oben beschriebene Versicherungsschutz unterliegt den geltenden Bedingungen und AusschlĂŒssen der Police des Versicherungsprogramms fĂŒr Gastgeber:innen in Japan.1. Von der Versicherung abgedeckte UnterkunftDas Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan deckt die Unterkunft ab, deren EigentĂŒmer:in der/die Gastgeber:in im Rahmen seines/ihres Homesharing-Unternehmens ist, bzw. die er/sie mietet oder mit deren Verwaltung er/sie betraut ist.(*) Als âUnterkunftâ gelten dabei RĂ€umlichkeiten, die durch das Hotelgewerbegesetz zugelassen, im Rahmen des Gesetzes fĂŒr nationale strategische Sonderzonen zertifiziert oder gemÀà dem Gesetz ĂŒber die gewerbliche Wohnraumnutzung angemeldet sind, sowie weitere RĂ€umlichkeiten, in denen ein Ă€hnlicher Beherbergungsbetrieb ausgeĂŒbt wird; dies jedoch stets unter der Voraussetzung, dass die folgenden Bedingungen erfĂŒllt sind: Der/Die Gastgeber:in ist EigentĂŒmer:in der RĂ€umlichkeiten, mietet diese an oder ist mit deren Verwaltung betraut. Die RĂ€umlichkeiten sind auf der Website von Airbnb inseriert; und Die RĂ€umlichkeiten werden von einer Person gebucht und genutzt, die den Nutzungsbedingungen von Airbnb zugestimmt und die Buchung ĂŒber die Website von Airbnb getĂ€tigt hat. Als UnterkĂŒnfte gelten auch Wohnwagen, Busse, Camping-Autos, BaumhĂ€user und andere RĂ€umlichkeiten, die sich an einem festen Standort befinden und als UnterkĂŒnfte genutzt werden. Boote und Wasserfahrzeuge sind ebenfalls abgedeckt, wenn sie als Unterkunft genutzt werden. 2. Gastgeber:in/Gastgeber:innen(*) Gastgeber:innen sind Personen, die ein Homesharing-Unternehmen betreiben, in diesem Rahmen UnterkĂŒnfte anbieten und hierzu nach geltendem Recht lizenziert oder anderweitig dazu berechtigt sind.3. Gast/GĂ€ste(*) Als GĂ€ste gelten Personen, die ein Angebot eines Homesharing-Unternehmens in Anspruch nehmen, einschlieĂlich der Personen, die von dem/der Nutzer:in eingeladen worden sind, sowie Personen, die das Angebot des Homesharing-Unternehmens gemeinsam mit ihnen in Anspruch nehmen.(*) Als Homesharing-Unternehmen gilt ein Hotelgewerbe gemÀà dem Hotelgewerbegesetz (Gesetz Nr. 138 aus dem Jahre 1948), ein Unternehmen gemÀà dem Gesetz fĂŒr nationale strategische Sonderzonen (Gesetz Nr. 107 aus dem Jahre 2013), ein Gewerbe zur Bereitstellung einer Unterkunft gemÀà dem Gesetz ĂŒber die gewerbliche Wohnraumnutzung (Gesetz Nr. 65 aus dem Jahre 2017) oder ein Ă€hnlicher Beherbergungsbetrieb sowie sĂ€mtliche TĂ€tigkeiten, die innerhalb oder auĂerhalb der entsprechenden Unterkunft im Zusammenhang mit den oben genannten Dienstleistungen ausgeĂŒbt werden.
Versicherungsschutz
Das Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan deckt unter UmstĂ€nden SachschĂ€den in Höhe von bis zu 300.000.000 Yen ab, die sich wĂ€hrend des Aufenthalts von GĂ€sten ereignen und Eigentum oder UnterkĂŒnfte betreffen, die sich im Besitz des Gastgebers bzw. der Gastgeberin befinden. Der Versicherungsschutz in Höhe von bis zu 100.000.000 Yen greift möglicherweise auch dann, wenn dem/der Gastgeber:in Haftungspflichten oder Ausgaben im Zusammenhang mit Sach- oder PersonenschĂ€den von GĂ€sten oder Dritten entstehen.
DeckungsausschlĂŒsse
GegenstĂ€nde, die nicht durch das Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan abgedeckt sind (Klauseln ĂŒber die EntschĂ€digung bei SchĂ€den am Eigentum des Gastgebers / der Gastgeberin)
GegenstÀnde, die nicht zur Unterkunft zÀhlen:
- WĂ€hrung, Geld, Edelmetalle in Form von Barren, Schuldscheine oder Wertpapiere
- GrundstĂŒcke, GewĂ€sser oder sonstige Stoffe in oder auf GrundstĂŒcken; dies gilt jedoch nicht fĂŒr Verbesserungen an GrundstĂŒcken in Form von Landschaftsbau, StraĂen und Gehwegen (dies gilt jedoch fĂŒr GrundstĂŒcksergĂ€nzungen oder FlĂ€chen, die sich unter dem entsprechenden Objekt befinden), oder fĂŒr Wasser, das sich in geschlossenen Tanks, Rohrsystemen oder anderen Aufbereitungsanlagen befindet
- Tiere (einschlieĂlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf Nutz- und Haustiere)
- Baumbestand und FeldfrĂŒchte
- Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge und Satelliten; dies gilt jedoch nicht fĂŒr Wasserfahrzeuge, die nicht in Betrieb sind und als Unterkunft genutzt werden
- Fahrzeuge; dies gilt jedoch nicht fĂŒr Fahrzeuge, die nicht in Betrieb sind und als Unterkunft genutzt werden
- Untertageminen oder MinenschÀchte oder jegliches Wohneigentum in den jeweiligen Minen oder SchÀchten
- DĂ€mme, Deiche und Wehre
- Durchfuhrwaren
- Ăbertragungs- und Verteilerleitungen, die weiter als 305 Meter von der Unterkunft entfernt sind Zentrale FĂ€lle, in denen keine EntschĂ€digung durch die Versicherung erfolgt:
- Krieg, Gewaltanwendung durch einen auslĂ€ndischen Staat, Revolution, Putsch, BĂŒrgerkrieg, bewaffneter Aufstand oder andere Ă€hnliche VorfĂ€lle oder Unruhen
- SchĂ€den, die durch Strahlung, Explosion oder andere auf eine Kernreaktion oder den Zerfall des Atomkerns von Kernbrenn- oder Kernquellstoffen, radioaktiven Elementen, Radioisotopen oder durch solche Stoffe kontaminierte Materialien oder durch einen dafĂŒr ursĂ€chlichen Unfall zurĂŒckzufĂŒhren sind, mit Ausnahme von Kernreaktionen oder des Kernzerfalls von Atomkernen von Radioisotopen fĂŒr medizinische, wissenschaftliche oder industrielle Zwecke
- Terrorismus
- tatsÀchliche oder drohende böswillige Nutzung giftiger biologischer oder chemischer Stoffe
- SchĂ€den, die vor oder nach dem Aufenthalt des Gastes in einer ĂŒber die Airbnb-Plattform gebuchten Unterkunft entstanden sind
- SchÀden, die durch vorsÀtzliches Fehlverhalten oder grobe FahrlÀssigkeit der Gastgeber:innen verursacht wurden
- usw.
GegenstĂ€nde, die nicht zur Unterkunft zĂ€hlen:WĂ€hrung, Geld, Edelmetalle in Form von Barren, Schuldscheine oder Wertpapiere GrundstĂŒcke, GewĂ€sser oder sonstige Stoffe in oder auf GrundstĂŒcken; dies gilt jedoch nicht fĂŒr Verbesserungen an GrundstĂŒcken in Form von Landschaftsbau, StraĂen und Gehwegen (dies gilt jedoch fĂŒr GrundstĂŒcksergĂ€nzungen oder FlĂ€chen, die sich unter dem entsprechenden Objekt befinden), oder fĂŒr Wasser, das sich in geschlossenen Tanks, Rohrsystemen oder anderen Aufbereitungsanlagen befindet Tiere (einschlieĂlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf Nutz- und Haustiere) Baumbestand und FeldfrĂŒchte Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge und Satelliten; dies gilt jedoch nicht fĂŒr Wasserfahrzeuge, die nicht in Betrieb sind und als Unterkunft genutzt werden Fahrzeuge; dies gilt jedoch nicht fĂŒr Fahrzeuge, die nicht in Betrieb sind und als Unterkunft genutzt werden Untertageminen oder MinenschĂ€chte oder jegliches Wohneigentum in den jeweiligen Minen oder SchĂ€chten DĂ€mme, Deiche und Wehre Durchfuhrwaren Ăbertragungs- und Verteilerleitungen, die weiter als 305 Meter von der Unterkunft entfernt sind Zentrale FĂ€lle, in denen keine EntschĂ€digung durch die Versicherung erfolgt:Krieg, Gewaltanwendung durch einen auslĂ€ndischen Staat, Revolution, Putsch, BĂŒrgerkrieg, bewaffneter Aufstand oder andere Ă€hnliche VorfĂ€lle oder Unruhen SchĂ€den, die durch Strahlung, Explosion oder andere auf eine Kernreaktion oder den Zerfall des Atomkerns von Kernbrenn- oder Kernquellstoffen, radioaktiven Elementen, Radioisotopen oder durch solche Stoffe kontaminierte Materialien oder durch einen dafĂŒr ursĂ€chlichen Unfall zurĂŒckzufĂŒhren sind, mit Ausnahme von Kernreaktionen oder des Kernzerfalls von Atomkernen von Radioisotopen fĂŒr medizinische, wissenschaftliche oder industrielle Zwecke Terrorismus tatsĂ€chliche oder drohende böswillige Nutzung giftiger biologischer oder chemischer Stoffe SchĂ€den, die vor oder nach dem Aufenthalt des Gastes in einer ĂŒber die Airbnb-Plattform gebuchten Unterkunft entstanden sind SchĂ€den, die durch vorsĂ€tzliches Fehlverhalten oder grobe FahrlĂ€ssigkeit der Gastgeber:innen verursacht wurden usw.
Die zentralen FĂ€lle, in denen die Versicherung nicht zahlt (Klauseln ĂŒber die EntschĂ€digung fĂŒr die Haftung und Aufwendungen, die dem/der Gastgeber:in entstehen)
- Krieg, Gewaltanwendung durch einen auslĂ€ndischen Staat, Revolution, Putsch, BĂŒrgerkrieg, bewaffneter Aufstand oder andere Ă€hnliche VorfĂ€lle oder Unruhen
- SchĂ€den, die durch Strahlung, Explosion oder andere auf eine Kernreaktion oder den Zerfall des Atomkerns von Kernbrenn- oder Kernquellstoffen, radioaktiven Elementen, Radioisotopen oder durch solche Stoffe kontaminierte Materialien oder durch einen dafĂŒr ursĂ€chlichen Unfall zurĂŒckzufĂŒhren sind, mit Ausnahme von Kernreaktionen oder des Kernzerfalls von Atomkernen von Radioisotopen fĂŒr medizinische, wissenschaftliche oder industrielle Zwecke
- SchÀden, die durch vorsÀtzliches Fehlverhalten der Gastgeber:innen verursacht wurden
- Ausgaben im Zusammenhang mit oder eine Haftung gegenĂŒber Verwandten, die bei den Gastgeber:innen leben, auĂer in FĂ€llen, in denen der/die Gastgeber:in fĂŒr notwendige Zahlungen an die gegenstĂ€ndlichen Verwandten fĂŒr SchĂ€den an einer Unterkunft, die der/die Gastgeber:in gemietet hat oder mit deren Verwaltung er/sie betraut wurde, haftet oder ihm/ihr diesbezĂŒglich Ausgaben entstehen
- Ausgaben oder HaftungsansprĂŒche, die sich aus körperlichen Behinderungen ergeben, die den Mitarbeiter:innen der Gastgeber:innen im Rahmen ihrer TĂ€tigkeit fĂŒr die Gastgeber:innen entstanden sind
- Sofern zwischen dem/der Gastgeber:in und einer anderen Person eine besondere Schadensersatzvereinbarung besteht, wird die Haftung von dieser Vereinbarung bestimmt.
- Aufwendungen fĂŒr UnfĂ€lle oder aufgrund einer Haftung wegen Abwasser oder Emissionen
- Aufwendungen fĂŒr UnfĂ€lle oder aufgrund einer Haftung, die sich aus der beruflichen TĂ€tigkeit von RechtsanwĂ€lt:innen, eingetragenen auslĂ€ndischen RechtsanwĂ€lt:innen, WirtschaftsprĂŒfer:innen, Steuerberater:innen, Architekt:innen, Designer:innen, GrundstĂŒcks- und Liegenschaftsermittler:innen, Gerichtsvollzieher:innen, VerwaltungsprĂŒfer:innen, TierĂ€rzt:inneen oder anderen Ă€hnlichen Personen ergeben
- Aufwendungen fĂŒr UnfĂ€lle, die dem Besitz, der Verwendung oder der Verwaltung von Flugzeugen, Automobilen oder Schiffen oder Fahrzeugen auĂerhalb der Unterkunft zuzurechnen sind oder aus denen sich eine Haftung ergibt, mit Ausnahme von SchĂ€den, die durch die Verwendung oder Verwaltung eines Automobils oder eines Schiffes oder eines Fahrzeugs auĂerhalb der Anlage entstehen, wenn das gegenstĂ€ndliche Automobil oder Schiff oder Fahrzeug auĂerhalb der Anlage als Unterkunft genutzt wird
- Aufwendungen fĂŒr UnfĂ€lle, die auf Bauarbeiten an einer Unterkunft, die der/die Gastgeber:in gemietet hat oder mit deren Verwaltung er/sie betraut ist, zurĂŒckzufĂŒhren sind oder aus denen sich eine Haftung ergibt, beispielsweise Renovierungs-, Erweiterungs- und Abbrucharbeiten, sofern der/die Gastgeber:in nicht selbst an den entsprechenden Arbeiten mitwirkt
- Aufwendungen fĂŒr UnfĂ€lle oder HaftungsansprĂŒche, die sich aus der Zerstörung einer Unterkunft ergeben, die der/die Gastgeber:in gemietet hat oder mit deren Verwaltung er/sie betraut ist, wenn die Ursache in einem Erdbeben, Eruptionen, Ăberschwemmungen, Tsunamis oder Ă€hnlichen Naturereignissen liegt, sofern der Schaden nicht durch Feuer verursacht wurde
- usw.
Forderungen im Rahmen der Versicherung
Unfallmeldung
Wenn der/die Gastgeber:in eine Verletzung oder einen Sachschaden von GĂ€sten oder Dritten bemerkt, sollte er/sie Airbnb unverzĂŒglich benachrichtigen, da dieser Fall möglicherweise durch den Versicherungsschutz abgedeckt ist. Wenn der/die Gastgeber:in Kenntnis von SchĂ€den am Eigentum erlangt, das sich im Besitz des Gastgebers / der Gastgeberin befindet oder von ihm/ihr verwaltet wird, ist Airbnb hierĂŒber ebenfalls zu benachrichtigen, wenn nicht innerhalb von 72 Stunden nach der ersten Kontaktaufnahme mit dem Gast eine Einigung ĂŒber den Vorfall erreicht wird. Möglicherweise ist der Fall durch die Versicherung abgedeckt.
Aufforderung zur Zustellung des Versicherungsscheins
Diese Ăbersicht ĂŒber das Versicherungsprogramm fĂŒr Gastgeber:innen in Japan enthĂ€lt nicht alle Bedingungen, EinschrĂ€nkungen und AusschlĂŒsse der Versicherungspolice. Um eine Kopie der Versicherungspolice anzufordern, kontaktiere bitte Aon Japan Ltd. und gib die Daten deines Airbnb-Kontos an.
[Zeichnendes Versicherungsunternehmen]
Sompo Japan Insurance Inc.