So funktioniert es
•
Gast
Probleme, bei denen Anspruch auf eine Rückerstattung besteht
Probleme, bei denen Anspruch auf eine Rückerstattung besteht
Bei einigen Problemen auf Reisen kann es passieren, dass du ein wenig Unterstützung benötigst. Wenn bei dir eines der folgenden Problem auftritt, bist du höchstwahrscheinlich durch die Richtlinie für Umbuchungen und Rückerstattungen abgedeckt:
- Du hast keinen Zugang zur Unterkunft – zum Beispiel, weil der/die Gastgeber:in dir den falschen Code für die Schlüsselbox gegeben hat und jetzt nicht erreichbar ist.
- Die Unterkunft ist bei der Ankunft nicht sicher oder nicht sauber – dazu gehören schmutzige Bettwäsche oder auch Sicherheitsrisiken.
- Wesentliche Ausstattung fehlt oder ist nicht nutzbar – zum Beispiel, wenn der Pool, auf den du dich so gefreut hast, in einem mangelhaften Zustand ist.
- Die Unterkunft ist nicht so wie in der Inseratsbeschreibung angegeben – zum Beispiel, wenn die Anzahl der Zimmer oder Betten abweicht oder bestimmte barrierefreie Ausstattung fehlt.
Wie geht es weiter?
Wenn du eine Forderung geltend machen möchtest, solltest du wie folgt vorgehen:
- Sammle Nachweise: Dokumentiere Probleme, indem du Fotos oder Videos machst.
- Kontaktiere uns: Melde dich telefonisch oder per Nachricht bei Airbnb, und zwar innerhalb von 24 Stunden, nachdem dir das Problem aufgefallen ist.
- Bleib in Kontakt: Wir melden uns bei dir und informieren dich darüber, wie es weitergeht.
Hat dir dieser Artikel weitergeholfen?
Verwandte Themen
- So funktioniert es•GastEine Rückerstattung anfragenAlle Anfragen zu Rückerstattungen sollten grundsätzlich über unser Mediations-Center erfolgen.
- So funktioniert es•GastDen Betrag deiner Rückerstattung in Erfahrung bringenDer Betrag deiner Rückerstattung hängt von den Stornierungsbedingungen deiner Buchung sowie vom Zeitpunkt deiner Stornierung ab.
- So funktioniert es•GastWährend deines Aufenthalts stornierenUnsere Richtlinie für Umbuchungen und Rückerstattungen an Gäste kann in Situationen helfen, in denen die Unterkunft oder Ausstattung nicht d…