Leipzig
Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber von Unterkünften in Leipzig. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein. Du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an die Stadt Leipzig oder konsultiere einen Berater vor Ort, zum Beispiel einen Anwalt oder Steuerberater.
Gästetaxe
Die Stadt Leipzig erhebt eine Gästetaxe für Besucher der Stadt gemäß der Gästetaxesatzung. Alle Gäste, die keinen ständigen Wohnsitz in Leipzig haben, unterliegen der Gästetaxe.
Einige Gäste wie Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum Alter von 25 Jahren sowie Schwerbehinderte sind von der Gästetaxe befreit.
Allgemeine Informationen findest du auf der Website der Stadt Leipzig und in der Übersicht der Stadt.
Tarif der Gästetaxe
Der Tagessatz kann je nach Preis pro Nacht variieren und muss für die Dauer des gesamten Aufenthalts bezahlt werden, einschließlich An- und Abreisetag. Bitte erkundige dich bei der Stadt Leipzig, welcher Gästetaxesatz für dich gilt.
Registrierung
Gastgeber in Leipzig sind verpflichtet, Gäste bei der Stadt Leipzig zu melden und die Gästetaxe einzuziehen.