Salzburg Land
Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber von Unterkünften im Bundesland Salzburg. So wie bei unserem Länderartikel für Österreich bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein. Du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an das Land Salzburg oder konsultiere einen Berater vor Ort, zum Beispiel einen Anwalt oder einen Steuerberater.
Salzburger Raumordnungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2018 gilt im Bundesland Salzburg ein Raumordnungsgesetz, das Bestimmungen für die anderweitige Nutzung von Wohnräumen enthält. Dieses Gesetz besagt, dass du von der örtlichen Baubehörde die Erlaubnis einholen musst, um deine Unterkunft zu jeglichen anderen Zwecken zu nutzen, einschließlich der Vermietung für gewerbliche Zwecke.
Ausnahmen
Die Kurzzeitvermietung von Privatzimmern durch Einzelpersonen ist ausdrücklich von diesem Raumordnungsgesetz ausgeschlossen und daher ohne Erlaubnis gestattet. Als Vermietung von Privatzimmern gilt die Unterbringung von bis zu zehn Gästen in Gästezimmern oder maximal drei Wohneinheiten im Verband der Vermieter, die dort ihren Hauptwohnsitz haben. Die Anmietung von Zimmern in Wohnungen oder einer ganzen Wohnung, die nicht als Hauptwohnsitz des Gastgebers gelten, bedürfen der Genehmigung der Baubehörde.
Registrierung
Gemäß dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz von 2020 müssen sich Anbieter von Unterkünften für Gäste bei der zuständigen Finanzbehörde zur Prüfung registrieren. Dies beinhaltet explizit auch die private Zimmervermietung. Die jeweils zuständige Behörde nimmt geprüfte und regelkonforme Unterkünfte in ihr Register auf und erteilt dir eine Registrierungsnummer.
Anzeige der Registrierungsnummer
Wenn du deine Unterkunft bewirbst, insbesondere im Internet, musst du deine Registrierungsnummer immer im Inserat angeben. Um es Gastgebern einfacher zu machen, ihre Nummer anzugeben, können Gastgeber auf Airbnb in Salzburg jetzt ihre Registrierungsnummer in ein dafür vorgesehenes Feld im Abschnitt „Registrierung“ eines Inserats eintragen.
Steuern
Das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz von 2020 schreibt außerdem vor, dass Gäste, die im Bundesland Salzburg übernachten, eine Übernachtungssteuer zahlen müssen, sofern keine Befreiung gilt. Wende dich für detaillierte Informationen zur Höhe der Steuer bitte an deine Gemeinde oder prüfe das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz.
Tourismusförderungsfonds
Gastgeber, die Gästen auf gewerblicher oder Privatzimmer-Basis eine Unterkunft anbieten, sind gemäß dem Salzburger Tourismusgesetz von 2003 verpflichtet, für jeden Gast, der der Orts- oder Kurtaxe unterliegt, einen Beitrag zum Tourismusförderungsfonds zu leisten.
Diese Steuern und Abgaben variieren je nach Gemeinde. Bitte wende dich frühzeitig an den örtlichen Tourismusverband oder die jeweilige Gemeinde, um diese Fragen zu klären und herauszufinden, welche Vorschriften für dich gelten. Für weitere Informationen kannst du dich auch an das Salzburger Finanzamt wenden.
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